Ophrys holosericea (Burm. f.) Greuter subsp. holosericea

Gewöhnliche Hummel-Ragwurz

Unterart ISFS: 278900 Checklist: 1031140 Orchidaceae Ophrys Ophrys holosericea (Burm. f.) Greuter Ophrys holosericea (Burm. f.) Greuter subsp. holosericea

Zusammenfassung

Artbeschreibung (nach Lauber & al. 2018): 15-30 cm hoch, 2-10 blütig . Lippe 14-20 mm breit, meist etwas breiter als lang.

Blütezeit (nach Lauber & al. 2018): 5-7

Standort und Verbreitung in der Schweiz (nach Lauber & al. 2018): Trockene, kalkhaltige Magerwiesen / kollin-montan / J, M, AN, südliches TI

Verbreitung global (nach Lauber & al. 2018): Mediterran

Ökologische Zeigerwerte (nach Landolt & al. 2010) 2w + 52-44 + 3.g.2n=36

Status

Status IUCN: Verletzlich

Nationale Priorität: 4 - Mässige nationale Priorität

Internationale Verantwortung: 1 - Gering Erhalten/ Fördern Gefährdungen Ungeeignete Pflege (Mahd der Weg- und Strassenränder während der Vegetationszeit, Mahd vor dem Absamen, Bewirtschaftungsmassnahmen ab ca. 1.9. bis 1.7, dadurch Beeinträchtigung der Rosettenblätter und anschliessend der Blütenstände) Kleine isolierte Vorkommen Eutrophierung ( Hofdüngergaben auf Magerwiesen) Zerstörung des Lebensraums ( Bautätigkeit) Ungeeignete Bewirtschaftung (Intensive Beweidung zwischen Mai und Juli, Beweidung von Kleinvorkommen) Sammeln, Ausgraben von Pflanzen, Tritt, Zerstörung durch Fotografen Unwissenheit Wildfrass (Wildschwein, Dachs, Schalenwild) Nutzungsaufgabe, Sukzession, Konkurrenz Zu hohe Vegetation im Winterhalbjahr

Ökologie

Lebensform Geophyt

Lebensraum Lebensraum nach Delarze & al. 2015

4.2.4 - Mitteleuropäischer Halbtrockenrasen (Mesobromion)

fett Dominante Art, welche das Aussehen des Lebensraumes mitprägt Charakterart Weniger strikt an den Lebensraum gebundene Art

Ökologische Zeigerwerte nach Landolt & al. (2010)

BodenfaktorenKlimafaktorenSalztoleranz
Feuchtezahl F--Lichtzahl L--Salzzeichen--
Reaktionszahl R--Temperaturzahl T--
Nährstoffzahl N--Kontinentalitätszahl K--

Abhängigkeit vom Wasser

Flüsse0 - unbedeutend, keine Bindung.
Ruhiges Wasser0 - unbedeutend, keine Bindung.
Grundwasser0 - unbedeutend, keine Bindung.

Nomenklatur

Gültiger Name (Checklist 2017): Ophrys holosericea (Burm. f.) Greuter subsp. holosericea

Volksname Deutscher Name: Gewöhnliche Hummel-Ragwurz Nom français: Ophrys bourdon

Nome italiano: --

Übereinstimmung mit anderen Referenzwerken

RelationNomReferenzwerkeNo
=Ophrys holosericea (Burm. f.) Greuter subsp. holosericeaChecklist 2017278900
=Ophrys holosericea (Burm. f.) Greuter s.str.Flora Helvetica 20012969
=Ophrys holosericea (Burm. f.) Greuter s.str.Flora Helvetica 20122553
=Ophrys holosericea (Burm. f.) Greuter subsp. holosericeaFlora Helvetica 20182553
=Ophrys holosericea (Burm. f.) Greuter s.str.Index synonymique 1996278900
=Ophrys holosericea (Burm. f.) Greuter s.str.SISF/ISFS 2278900
=Ophrys holosericea (Burm. f.) Greuter s.str.Welten & Sutter 19822567

= Taxon stimmt mit akzeptiertem Taxon überein (Checklist 2017) <Taxon ist im akzeptierten Taxon (Checklist 2017) enthalten> Taxon enthält (neben anderen) auch das akzeptierte Taxon (Checklist 2017)

Kommentare aus der Checklist 2017 Wegfall des Ausdrucks s.str.: Alle "im engeren Sinn" (sensu stricto, s.str.) gefassten Arten werden neu in Unterarten mit gleichlautendem Unterart-Epithet gefasst (autonyme Unterart). Checklist

Status Indigenat: Indigen

Liste der gefährdeten Pflanzen IUCN (nach Walter & Gillett 1997): Nein

Status Rote Liste national 2016

Status IUCN: Verletzlich

Zusätzliche Informationen Kriterien IUCN: A3c; B2ab(iii)

Status Rote Liste regional 2019

Biogeografische RegionenStatusKriterien IUCN
Jura (JU)verletzlich (Vulnerable)A3c
Mittelland (MP)stark gefährdet (Endangered)A3c
Alpennordflanke (NA)verletzlich (Vulnerable)A3c
Alpensüdflanke (SA)stark gefährdet (Endangered)B2ab(iii); C1
Östliche Zentralalpen (EA)--
Westliche Zentralalpen (WA)stark gefährdet (Endangered)A3c

Status nationale Priorität /Verantwortung

Nationale Priorität4 - Mässige nationale Priorität
Massnahmenbedarf1 - Möglicher (unsicherer) Massnahmebedarf
Internationale Verantwortung1 - Gering
Überwachung Bestände1 - Überwachung ist eventuell nötig

Schutzstatus

International (Berner Konvention)Nein
AGVollständig geschützt(01.01.2010)
AIVollständig geschützt(13.03.1989)
BEVollständig geschützt(01.01.2016)
BLVollständig geschützt(01.01.2012)
FRVollständig geschützt(12.03.1973)
GEVollständig geschützt(25.07.2007)
GLVollständig geschützt(07.05.2006)
GRVollständig geschützt(01.12.2012)
JUVollständig geschützt(06.12.1978)
SchweizVollständig geschützt
NEVollständig geschützt(01.08.2013)
OWVollständig geschützt(01.04.2013)
SOVollständig geschützt(23.02.1972)
URVollständig geschützt(01.07.2009)
VDVollständig geschützt(02.03.2005)
ZGVollständig geschützt(01.10.2013)
ZHVollständig geschützt(03.12.1964)
TIVollständig geschützt(23.01.2013)

Status in sektoriellen Umweltpolitiken

Umweltziele Landwirtschaft:Z - Zielartweitere Informationen

Erhalten/ Fördern Gefährdungen und Massnahmen Ungeeignete Pflege (Mahd der Weg- und Strassenränder während der Vegetationszeit, Mahd vor dem Absamen, Bewirtschaftungsmassnahmen ab ca. 1.9. bis 1.7, dadurch Beeinträchtigung der Rosettenblätter und anschliessend der Blütenstände) Mähen nach dem Absamen ( abhängig von Meereshöhe und Exposition ≥ August) Kleine isolierte Vorkommen Schutz der Fundstellen (Mikroreservate) Regelmässige Bestandeskontrolle ausgewählter Populationen (Monitoring) Populationsbiologische Untersuchungen durchführen Verstärkung mit Ex-situ-Pflanzen Gründung von Trittsteinen im Abstand ≤ 5km Patenschaften einrichten Erfolgskontrolle gewährleisten Eutrophierung ( Hofdüngergaben auf Magerwiesen) Einleitung von Sickerwasser aus dem Landwirtschaftsgebiet vermeiden Weitere Eutrophierung eindämmen, evtl. auch zu starkem Laubfall vermeiden Bewirtschaftungsverträge Zerstörung des Lebensraums ( Bautätigkeit) Vorkommen an Naturschutzfachstellen melden Lokale Unterschutzstellung von Vorkommen Lokale Paten aufbauen Ungeeignete Bewirtschaftung (Intensive Beweidung zwischen Mai und Juli, Beweidung von Kleinvorkommen) Besser nur Herbstweide zw. Mitte August bis Mitte September Gegebenenfalls Einzelpflanzenschutz oder auszäunen Sammeln, Ausgraben von Pflanzen, Tritt, Zerstörung durch Fotografen Sensibilisierung für die Gefährdung der Art, nach Möglichkeit Bewachung der Art (freiwillige Naturschutzaufseher) Starke Ahndung (evtl. Hinweistafeln mit Hinweis auf Strafe anbringen) Infotafeln einrichten oder Betretverbote entsprechender Wiesen Geeignete Besucherlenkung In Weiden evtl. Einzelpflanzenschutz mit geeignetem Material (wird z.B. auf Juraweiden gemacht) Unwissenheit Grundbesitzer über Vorkommen und geeignete Pflege informieren Bewirtschaftungsverträge abschliessen Wildfrass (Wildschwein, Dachs, Schalenwild) Gezielter Schutz von einzelnen Beständen Nutzungsaufgabe, Sukzession, Konkurrenz Offenhaltung von Weidestandorten Entbuschung nur soweit, dass keine Austrocknung möglich wird Jährliche Nutzung fördern Besonders Weiss- und Schwarzdorne in der nahen Umgebung vermeiden und kontrollieren, keine Bäume aufwachsen lassen Zu hohe Vegetation im Winterhalbjahr Rosetten sind auf genügend Licht angewiesen im Winterhalbjahr: Herbst- oder allenfalls Frühjahrsweide (vor Mai) durch Rinder In-situ Massnahmen Close